Neues Pauschalreiserecht tritt in Kraft

Neues Pauschalreiserecht tritt in Kraft

1.7.2018
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Heute tritt das neue EU Pauschalreiserichtlinie in Kraft. Damit müssen sich Reisende, aber insbesondere die Reisewirtschaft, auf einige Veränderungen einstellen. Was ist neu:

  • Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015
  • EU-(voll)harmonisierter Verbraucherschutz
  • EU-weit erhöht sich der Schutzstandard
  • Insgesamt sieben Formblätter – Informationspflichten
  • Neuer Reisetyp ist entstanden
  • Anpassung an die Online-Realität

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema beantwortet direkt das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Die Vorschriften finden Sie im Gesetz ab § 651a BGB.Als Dozent im Reiserecht für die Verbraucherzentralen steht Ihnen Rechtsanwalt Karimi gern zu allen Fragen persönlich zur Verfügung.

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