Die Aktionäre der italienischen Fluggesellschaft haben ein Angebot der Qatar Airways, die bereits 49 % der Anteile hält, ausgeschlagen. Während die Hintergründe noch unklar sind, steht das Ergebnis fest. Air Italy stellt mit sofortiger Wirkung den Flugbetrieb ein und reiht sich damit in eine immer länger werdende Reihe von Insolvenzen.
Eine überraschenderweise gute Nachricht gibt es für Passagiere, die bis zum 25. Februar fliegen wollen. Diese Flüge sollen nämlich durch Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Auch hier sind die Hintergründe unbekannt, denn die Flüge selbst durchzuführen dürfte in der Regel wirtschaftlicher sein, als die Flüge auszulagern. Ob die Anfang Februar angekündigte Streikbereitschaft eine Rolle spielt bei der Entscheidung spielte, wird nicht genannt.
Ungewöhnlicher Weise kündigt die Fluggesellschaft an, dass alle gezahlten Flugpreise erstattet werden. Hierfür sei lediglich eine E-Mail an refunds@airitaly.com nötig. Flüge sollen auch ohne weiteres umgebucht werden können. Ob beides in der Praxis gut klappt, können wir noch nicht zu beurteilen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf italienisch und englisch auf der Webseite der Fluggesellschaft https://www.airitaly.com/. Sicherheitshalber lautet aber unsere Empfehlung, sich den Flugpreis schnellstmöglich erstatten zu lassen.
Sollte das nicht funktionieren, haben Sie noch die folgenden Möglichkeiten:
Haben Sie über Lastschrift gebucht, haben Sie grundsätzlich 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Bei vielen Banken funktioniert dies völlig unproblematisch, meist sogar per Online Banking.
Haben Sie den Flug mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, können sie ein sogenanntes „Chargeback“ beantragen. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Website des Kreditkartenanbieters. Die Abbuchung von der Karte kann dabei bis zu 540 Tage zurückliegen.
Haben Sie den Flug hingegen über PayPal oder andere Online-Zahlungsdienstleister bezahlt, prüfen Sie, ob über einen Käuferschutz eine Rückzahlung möglich ist.
Wenden Sie sich für alle Fragen rund um den Flugverkehr direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi.