Die Aktien der Touristikunternehmen schießen nach oben, für Reiserechtsexpertin Fischer-Volk wenig überraschend, schließlich wird die Reisewarnung nach Plänen des Außenministeriums im Juni aufgehoben.
Der Urlauber hat in einem solchen Fall zwar nicht mehr das Recht, kostenfrei zu stornieren, er kann im Zweifel jedoch Reisemängel geltend machen“.
Dipl.-Juristin Sabine Fischer-Volk