Deutschlands Nr. 1 Anwalt im Reiserecht fordert für Sie bis zu 600 Euro
– Laut SAT1 Frühstücksfernsehen am 20.04.2020
Grundsätzlich kann Ihnen ein EU-Ausgleichsanspruch (Entschädigungsanspruch) in dieser Höhe zustehen:
250 Euro bis 1.500 km Flugstrecke
400 Euro bei EU Flug ab 1.500 km oder Drittstaatflug zwischen 1.500 km bis 3.500 km
600 Euro bei Drittstaatflug ab 3.500 km
Die EU-Verordnung (EG) 261/2004 hat seit Februar 2005 europaweit standardisierte gesetzliche Mindestrechte geschaffen. Jeder Fluggast hat deswegen einen europarechtlichen Anspruch auf Entschädigungszahlungen und Betreuungsleistungen. Die individuelle Ausgestaltung der Ansprüche hängt hauptsächlich von zwei Kriterien ab:
Ja : Start -> EU-Flughafen
Nein: Landung -> EU-Flughafen und Flug durch Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen (Sitz der Fluggesellschaft außerhalb der EU)
Ja: Landung -> EU-Flughafen und Flug durch EU-Luftfahrtunternehmen (Sitz der Fluggesellschaft innerhalb der EU)
Im Fall einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung können Sie EU-Ansprüche auf folgende Leistungen haben:
Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist es meist sinnvoll, zunächst außergerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben zu versenden. In vielen Fällen führt schon dieser erste Schritt zum Erfolg.
Führt unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung wider Erwarten nicht zum Erfolg, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der säumige Schuldner innerhalb zweimal auf eine zweiwöchige Frist nicht widerspricht, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und wir haben erfolgreich einen Vollstreckungsbescheid für Sie erwirkt. Natürlich unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens und sorgen dafür, dass Sie Ihre Forderungen effektiv durchsetzen können.
Anstelle des Mahnverfahrens kann auch direkt die Klage eingereicht werden. Damit startet das ordentliche Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht. Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht und Dank unserer Verfahren aus über 1.000 jährlichen Gerichtsverfahren sind Sie bei uns in den besten Händen.
Sobald wir einen vollstreckbaren Titel erzielt haben, hat der Schuldner nach Zustellung zwei Wochen zur Zahlung. Anderenfalls kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners gepfändet, um die offene Forderung zu begleichen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Jetzt haben wir es geschafft, herzlichen Glückwunsch: Ihre Offenen Posten sind ausgeglichen!
Sobald die Fluggesellschaft einen Flug annulliert, hat der Fluggast ein Wahlrecht auf Umbuchung oder eben auf vollständige Erstattung der Flugscheinkosten. Sobald diese Wahl getroffen ist, muss die Airline das Geld binnen 7 Tagen erstatten.
Vorsicht, wer in der günstigsten Klasse bucht, hat meist kein kostenfreies Stornorecht. Die Angst vor Corona allein rechtfertigt wahrscheinlich keinen Stornierungsanspruch. Wer einfach storniert, läuft in die Gefahr, dass damit das Geld auch weg ist.
Daher empfiehlt es sich besser zu warten, ob der Flug nicht ohnehin seitens der Fluggesellschaft storniert wird.
Das kann logischerweise nicht richtig sein. Wenn die weiteren Flüge wertlos werden, müssen alle Ticketkosten erstattet werden.
Auch hier können Sie natürlich einen Gutschein akzeptieren, ABER:
Die Rückzahlungspflicht bei Wahl des Fluggastes ist eindeutig definiert. (Art. 8 Abs. 1, a) EU-Fluggastrechteverordnung)