Schwieriger wird es, wenn keine klare Antwort gegeben wurde oder nicht mehr nachweisbar ist. Nach unserer Rechtsauffassung liegt nichtsdestotrotz immer dann eine Täuschung vor, wenn der Gesamteindruck dem Verbraucher vermittelt, dass in näherer Zukunft kein neues Modell veröffentlicht wird. Ob diese Aussage mit einem „ich weiß nichts von einem neuen Modell“ flankiert wird ist zumindest dann egal, wenn zeitgleich auf die bisherige zehnjährige Produktlaufzeit verwiesen wird. Bei dem „ich“ liegt nämlich keine individuelle Aussage der RepräsentantInnen vor. Schließlich sorgt der Direktvertrieb bildlich dafür, dass Vorwerk beim Verbraucher im Wohnzimmer sitzt. Aussagen der RepräsentantInnen sind daher dem Unternehmen zu 100 % zuzurechnen.
Am 3. Dezember 2019 noch bestritt Vorwerk ausweislich des Protokolls, dass die Repräsentantin überhaupt etwas zum Produktzyklus sagte. Die durchaus dennoch Vorwerk zugewandte Richterin wollte sich die Rechtslage durch den Kopf gehen lassen und die von unserer Mandantin genannten vier Zeugen nur dann zu einem weiteren Termin laden, wenn die Aussagen der Zeugen zu einer begründeten Klage führen könnte. Zum neuen Termin am 27. Februar 2020 wurden alle vier Zeugen geladen. Es sah also gut aus.
Im neuen Termin jedoch, verstand die neue Vorsitzende überhaupt nicht, weshalb die Zeugin geladen waren. Für sie machte es keinen Unterschied, da sie streng zwischen Vorwerk und RepräsentantInnen trennen wollte. Ohnehin gingen Produkzyklen dem Verbraucher nichts an. Nach einer weiteren Stunde Verhandlung hatte sich das Blatt also scheinbar komplett gewendet. Die anwesenden Zeugen wurden nicht gehört und eine Entscheidung wurde für den 19. März angekündigt.
Zum TV Beitrag: WDR (27. Februar 2020)
Zum Artikel: Wuppertaler Rundschau ( 27. Februar 2020 )
Wir werden weiter berichten.