Verhandlung in Wuppertal - Messe in Frankfurt

Verhandlung in Wuppertal – Messe in Frankfurt

3.12.2019
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Danach geht es für Rechtsanwalt Karimi direkt weiter zum nächsten Termin nach Frankfurt. Dort findet die Messe Legal.Revolution mit vielen zugegebenermaßen eher für Juristen spannenden Themen statt.

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UPDATE um 18:32 Uhr:

Kernelement aller Verfahren ist, dass eine Täuschung von Vorwerk nachgewiesen sein muss. Die Gerichte tun sich dann jedoch schwer zu erkennen, dass eben eine Täuschungshandlung vorlag, obwohl die Handlelsvertreter/innen selbst gar nicht bewusst täuschten. Das konnten die Handlelsvertreter/innen schließlich nicht, denn sie wussten ebenfalls nichts von der unerwarteten Produkteinführung. Vorwerk nutzte das nach unserer Rechtsauffassung vorsätzlich aus und schickte die Handlelsvertreter/innen bewusst falsch instruiert vor, um sich nun hinter deren Unwissenheit "verstecken" zu können. Das kann nicht sein!

Richtig ist, dass Vorwerk nicht verpflichtet war, das Erscheinungsdatum des TM6 zu publizieren. Das ist kein Unternehmen, aber das berechtigt Vorwerk trotzdem nicht (mittels Handlelsvertreter/innen) zu lügen.

Die meisten Unternehmen handhaben es in der Kommunikation so, dass den Kunden mitgeteilt wird, es könne jederzeit ein Produktwechsel stattfinden. Zwar kann das für betroffene Verbraucher ebenfalls ärgerlich sein, er konnte sich aber darauf verlassen, dass er sich eben nicht darauf verlassen kann, für wie lange sein erworbenes Produkt aktuell bleibt. Hier liegt der entscheidende Unterschied. Denn Vorwerk ließ die Kunden glauben, dass sich der ca. 10jährige Produktzyklus nicht ändere. Käufer im Jahr 2019 durften also berechtigt davon ausgehen, dass der TM5 noch ca. 6 Jahre aktuell bleibt. Deswegen wäre es aus Verbrauchersicht schon sehr fatal, wenn ein Milliardenunternehmen mit "durchkommt".

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