Rechtsgrundlage hierfür dürfte der individuelleStaatshaftungsanspruch geschädigter Pauschalreisender sein, den die Bundesregierungnun anerkennt.
Damit gesteht die Bundesregierung direkt und auf Kosten der Steuerzahler ein, die Pauschalreiserichtlinie im letzten Jahr nicht europarechtskonform umgesetzt zu haben. Angesichts dieser Fehlleistung ist der jetzige Kabinettsbeschluss sehr zu begrüßen. Insbesondere dürfte die Bundesregierung auch finanziell besser dastehen, als wenn sie es auf Tausende von Klagen hätte ankommen lassen. Die Klageaussichten waren schließlich sehr sehr gut. Das hatten wir bereits im Oktober in einem Gastbeitrag auf stern.de vertreten und werden diesbezüglich erneut zitiert.
Stern.de: Bundesregierung will geschädigten Thomas-Cook-Kunden helfen – und muss es auch
Wie die Schäden konkret abgewickelt werden, wird die Bundesregierung dann nach eigenen Angaben Anfang 2020 verkünden.