Das von Reisevermittlern verlangte Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50-100 Euro im Falle einer Flugstornierung ist rechtswidrig, entschied das Landgericht Berlin (Urteil des LG Berlin vom 03.08.2016, Az. 15 O 520/15 – nicht rechtskräftig). Rechtsanwalt Karimi spricht über dieses Urteil und die Folgen mit Bettina Meier im RBB Inforadio.Es wird betont, dass Reiseportale wie Opodo keine weiteren Gebühren bei einer Stornierung verlangen dürfen. Immerhin fällt bereits mit Buchung eine Bearbeitungsgebühr für die Vermittlung an. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da Opodo Berufung eingelegt hat, sollten betroffene Kunden bereits jetzt schon ihre Kosten zurückfordern.Weitere Informationen finden Sie auf dem Kanzleiprofil auf anwalt.de.Den ausführlichen Artikel des Inforadios gibt es hier zu lesen und hören.
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