Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

30.5.2015
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Umstrittene Regelungen ab Juni 2015 wirksam

Mit der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip sind zwei umstrittene Regelungen wirksam geworden, die sicherlich für einige Rechtsstreitigkeiten sorgen werden. Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass das Wohnen speziell in Ballungsgebieten bezahlbar bleibt. Der sogenannte Gentrifizierung soll einhalt geboten werden. Allerdings gibt es schon jetzt verschiedene Möglichkeiten, dem gesetzgeberischen Willen zu umgehen, zum Beispiel durch erhöhte (und damit unwirksame) Abstandszahlungen.

Nach dem Bestellerprinzip wird in Zukunft derjenige, der einen Maklern beauftrag ("bestellt), die Kosten zu tragen haben. Maklerverbände befürchten eine erhebliche Schwächung Ihrer Position und haben angekündigt, sich mit allen Mitteln juristisch zu wehren. Es kann davon ausgegangen werden, dass der öffentlich verfügbare Wohnungsmarkt drastisch zurückgehen wird. Dadurch sollen es die zukünftigen Mieter sein, die den Vermieter beauftragen.

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