LG Berlin: Österreich für NIKI zuständig

LG Berlin: Österreich für NIKI zuständig

10.1.2018
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Interessenschwerpunkt der Insolvenz liegt in Österreich, sodass das LG Berlin Damit den Beschluss des Amtsgericht Charlottenburg aufhebt.Entscheidung noch nicht rechtskräftig.Für ausführlichere News geht's mit einem Klick weiter.

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