In den letzten zwei (Pandemie-)Jahren haben die Fluggastrechte gelitten. Allein in Deutschland stiegen exemplarisch die Fälle von verhängten Bußgeldern des Luftfahrt-Bundesamt von durchschnittlich 0 auf mehr als 30 im Jahr 2020 und weiter auf mehr als 100 verhängte Bußgelder im Jahr 2021. Zwar werden keine Details veröffentlicht, doch es liegt auf der Hand, dass die überwiegende Mehrheit der Bußgelder auf nicht erstattete Flugscheinkosten zurückzuführen sind. Von 0 auf mehr als 100 in nur zwei Jahren - das ist alarmierend. Andere Mitgliedstaaten haben Fluggesellschaften in ihrem recht offensichtlichen Verstoß gegen europäisches Recht zum Teil sogar noch bestärkt. Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet.
Doch gerade in Krisenzeiten sollten sich alle Marktteilnehmer an die Grundprinzipien der Europäische Union besinnen. Der gemeinsame freie Markt stützt sich auf unsere gemeinsamen europäischen Werte und damit insbesondere auf die Rechtsstaatlichkeit. In turbulenten Zeiten ist es wichtiger denn je, an diese Werte festzuhalten. Das gilt erst recht, wenn es um die schwächsten Teilnehmer des freien Marktes geht, also die Verbraucher.
Lesen Sie unsere vollständige Stellungnahme (englisch).
Statement on passenger protection in the event of airline insolvency (eng)