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Am 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten – seitdem besteht eine Eintragungspflicht für Interessenvertreter:innen in das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführte öffentliche Lobbyregister.
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Nach § 7 LobbyRG drohen im Übrigen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Für viele Lobbyvertreter:innen wird es also nicht einmal richtig teuer, doch unangenehm wird es allemal. Zumal bei nicht vollständiger Registrierung ein Entzug von Priviliegen - insbesondere Entzug des Hausausweis - droht. Deswegen sollte der vollständige Eintrag spätestens Ende April online sein. Vollständig bedeutet unter anderem auf 10.000 Euro gerundete und veröffentlichte Angaben zu Spenden und zum finanziellen Budget.
Für unsere Mandantin Getright24 vertreten wir tausende von Fitnessstudio-Mitglieder:innen bundesweit - bislang zu 100% mit Erfolg. Unsere Strategie ist es dabei von Beginn an gewesen, in der für alle schwierigen Pandemielage zu einvernehmlichen Einigungen zu kommen und das sogar entgegen unserem Gebühreninteresse. Denn wir haben in keiner einzigen Angelegenheit außergerichtlich die Erstattung unserer Rechtsanwaltsgebühren verlangt.