Berlin gehört zu den führenden Start-up-Metropolen weltweit. Gründer sind allerdings regelmäßig von den vielen gesetzlichen Bestimmungen überfordert. Dabei ist es besonders wichtig, von Beginn an rechtlich abgesichert zu sein. Dies gilt umso mehr bei den gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Ist ein Rechtsstreit erst einmal in der Welt, kann es meist nur noch um Schadensbegrenzung.
Daher trat unser Mandant schon im frühen Stadion an uns heran. Nach seinen Vorgaben erstellten wir einen Gesellschaftsvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzbedingungen sowie Vertragsmuster für die Geschäftsbeziehungen mit dritten Parteien. Da außerdem der Gesellschafter noch auf fremdes Kapital angewiesen war, dabei aber möglichst keinen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen ausgesetzt werden wollte, galt es einen individuellen Vertrag über eine stille Beteiligung zu entwickeln. Im Anschluss konnte die Gesellschaft notariell gegründet und in das Handelsregister eingetragen werden. Notwendige Genehmigungen von den Finanzbehörden und dem Gewerbeamt sind ebenfalls eingeholt worden. Unser Mandant profitierte von unserem Rundum-Service und konnte sich auf die Geschäftsführung sowie die Entwicklung strategischer Partnerschaften konzentrieren.