Mit Urteil vom 23. Juli 2019 hat das Amtsgericht München entschieden, dass ein angetrunkener Passagier nicht mitgenommen werden muss. Der Passagier, in dem Fall sogar Rechtsanwalt, wollte die Nichtbeförderung nicht auf sich beruhen lassen und hatte den Reiseveranstalter verklagt. Er war nämlich mit seiner Ehefrau bereits im Flieger - beide wurden dann aber aus dem Flugzeug verwiesen. Nach dem ersten Ärger musste für knapp 1.750,00 Euro ein alternativer Flug gebucht werden. Diesen Schaden, zuzüglich einesSchadensersatzes für Umsatzverlust, wollten die Kläger ersetzt verlangt haben.
Nach Aussage einer Stewardess jedoch, haben die Kläger nicht einmal geradeaus zu den Plätzen gehen können. Der Kläger selbst forderte dann noch wankend ein Glas Champagner und habe sich anlehnen müssen, um nicht umzufallen. Daraufhin habe der Flugkapitän entschieden, dass der Mann und die Ehefrau den Flug nicht durchhalten würden und aus dem Flugzeug verwiesen. Das Amtsgericht München gab dem Piloten recht. Die Klage wurde abgewiesen.