Interne Rechtsabteilungen sind in den wenigsten mittelständischen Unternehmen zu finden. Zu hoch sind die damit verbunden Kosten, zu gering der Nutzen. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass immer wieder interne und externe unternehmensbezogene Rechtsfragen auftauchen. Diese zu ignorieren oder hinten anzustellen ist keine gute Idee und birgt unüberschaubare (Haftungs-)Risiken. Nur wenn bereits im frühen Stadion eine rechtliche Problematik auf ein sicheres Fundament errichtet wird, können spätere Rechtsstreitigkeiten erfolgreich bestritten oder bestenfalls sogar vermieden werden. Dabei sind es nicht immer die großen Projekte und Ideen, die eine Beratung verlangen, sondern die alltäglichen vermeintlich kleinen juristischen Fragen.
Der Aufbau einer internen Rechtsabteilung kann sich allerdings nicht jedes Unternehmen (von Beginn an) leisten. Aber auch größere Unternehmen wollen nicht um jeden Preis eigene Juristen binden, denn sie können ebenfalls von der Alternative einer Anwaltskanzlei als externe Rechtsabteilung profitieren. Die (partielle) Auslagerung bestimmter Themenfelder schont die eigenen Ressourcen und bietet ausreichende Flexibilität, um schnell auf Belastungsspitzen reagieren zu können. Eigene (Personal-)Kosten fallen nicht an. Eine langfristig ausgerichtete Partnerschaft bietet die notwendige Wirtschaftlichkeit, bei Wahrung der kurzen Wege und festen Ansprechpartnern. Gleichzeitig werden teure Stundensätze bei kurzfristigen Mandatierungen vermieden. Wie tief die Beziehungen gehen und wie weit die Rechtsanwälte in das Geschäft eingebunden sind, kann individuell tariert werden. Ein weiterer Vorteil des Outsourcings: Im Gegensatz zu internen Syndikusanwälten können die Anwälte der externen Rechtsabteilung auch vor Gericht auftreten. Die mühsame Instruktion externer Personen entfällt endgültig.