Unser Rechtsgutachten lässt Reisebüros aufatmen.
Die Touristik aktuell schreibt: "Gute Nachricht kurz vor Ostern: Reisebüro-Inhaber, die in den vergangenen Monaten fleißig Rechnungen geschrieben und an Veranstalter geschickt haben, können diese als externe Ausfallkosten in der Überbrückungshilfe III (Ü III) ansetzen. Zu diesem Ergebnis kommen mehrere Steuerberatungskanzleien sowie ein Rechtsgutachten, das der Reisebüro-Verband VUSR in Auftrag gegeben hat und das seit Freitag im Bundeswirtschaftsministerium vorliegt."
Quelle: https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reisevertrieb/news/datum/2021/03/30/gutachten-rechnungen-an-veranstalter-in-ue-iii-ansetzbar/
Kuriose Stellungnahme aus dem Wirtschaftsministerium
Trotz durchwegs positiver Resonanz, gab es aber auch Kritik. Kurioserweise allerdings nicht direkt von betroffenen Reiseveranstaltern, sondern direkt vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Dort würden an der "rechtlichen Belastbarkeit des Gutachten erhebliche Zweifel bestehen". Welche rechtlichen Gründe dem Gutachten entgegenstehen, teilte das BMWi leider nicht mit. Auch enthält die uns vorliegende Stellungnahme mehrere inhaltliche Fehler, was uns zum Schluss führt, dass eine juristische Prüfung der etwas voreiligen Stellungnahme wohl kaum vorausgegangen war. Bedauerlich ist nur, dass das Lobby-Register in der Aufklärung (noch) nicht hilft. Unsere Stellungnahme im Wortlaut: