Entschädigung auch beim "Wilden Streik"

Entschädigung auch beim „Wilden Streik“

20.5.2018
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Unter zwei Bedingungen können Fluggäste auch im Falle von nicht (gewerkschaftlich) deklarierten Arbeitsniederlegungen Entschädigungen aus der Fluggastrechteverordnung fordern, wenn ihre Flüge deswegen ausgefallen sind.Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat im April entschieden, dass Fluggesellschaften auch bei den sogenannten wilden Streiks verpflichtet sind, Entschädigungen an Fluggäste zu zahlen. Als wilder Streik wurde die unerlaubte Arbeitsniederlegung der Mehrheit des Personals von TUI fly bezeichnet, die sich massenhaft krankgemeldet hatten. Hintergrund war die überraschende Verkündung des Unternehmens, dass erhebliche Umstrukturierungen geplant sind. Genau dann aber – so der Europäische Gerichtshof – sind Konflikte mit den Mitarbeitern nicht ungewöhnlich. Deswegen ist die Arbeitsniederlegung im Herbst 2016 als Teil der normalen Geschäftstätigkeit zu sehen. Die zweite Voraussetzung ist in diesem Fall ebenfalls gegeben, denn der Streik war für TUI fly nicht unbeherrschbar. Allein die Tatsache, dass einige Tage nach der erzielten Einigung zwischen TUI fly und dem Betriebsrat die Belegschaft die Arbeit wieder aufnahm zeigt, dass es sich lediglich um eine etwas ungewöhnliche Arbeitskampfmaßnahme handelte. Deswegen bleibt TIU fly verpflichtet, in den Fällen der Flugausfälle und Flugverspätungen Entschädigungszahlungen zu leisten.Leider zeigt sich TIU fly bis lang uneinsichtig. In einem Statement wurde hinsichtlich der ausstehenden Verfahren mitgeteilt: „wir werden in jedem Einzelfall jetzt darlegen, welche Vorbereitungen wir getroffen haben“ nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollte es aber nun nicht mehr halt so lange dauern bis die ersten Entschädigungszahlungen tatsächlich fließen.Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.Das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshof (EugH) finden Sie hier.--Updatete am 28.07.2018:Inzwischen hat Tuifly wohl in den meisten Fällen bereits die Fluggastrechte entschädigt.

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