"DO NOT TRAVEL TO THE AIRPORT" steht es fett markiert auf der Internetseite www.flybe.com des britischen Anbieters. Eine Staatshilfe ist vom Tisch und der Coronavirus gab der Fluggesellschaft den letzten Schlag - Flüge werden nicht mehr durchgeführt.
Auf die Details kommt es an. War der Flug Teil einer Pauschalreise, brauchen Sie nicht weiter besorgt sein. Denn Ihr Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihnen zu helfen, zum Beispiel durch einen kostenlosen Alternativflug. Zusätzliche Gebühren sollten Sie nicht akzeptieren.
Haben Sie dagegen nur den Flug gebucht, wird es etwas schwieriger - einen Insolvenzschutz haben Sie gesetzlich nicht. Unwahrscheinlich ist, dass Sie im Laufe des Insolvenzverfahrens die Ticketkosten zurück bekommen.
Deswegen sollten Sie schnellstmöglich Ihr Geld zurückzuholen.
Haben Sie über Lastschrift gebucht, haben Sie grundsätzlich 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Bei vielen Banken funktioniert dies völlig unproblematisch, meist sogar per Online Banking.
Haben Sie den Flug mit Ihrer Kreditkarte bezahlt, können sie ein sogenanntes „Chargeback“ beantragen. Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Website des Kreditkartenanbieters. Die Abbuchung von der Karte kann dabei bis zu 540 Tage zurückliegen.
Haben Sie den Flug hingegen über PayPal oder andere Online-Zahlungsdienstleister bezahlt, prüfen Sie, ob über einen Käuferschutz eine Rückzahlung möglich ist.
Wenden Sie sich für alle Fragen rund um den Flugverkehr direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi.