BGH: Härtefälle + Eigenbedarfskündigung = Einzelfallprüfung

BGH: Härtefälle + Eigenbedarfskündigung = Einzelfallprüfung

24.5.2019
|
x
min

Keine pauschalen Urteile!

Die Einzelfälle sind detailliertund in gebotener Tiefe zu prüfen. Eine schematische Prüfung verbiete sich! Sohat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Gerichte haben genau zu prüfen, ob ein Härtefalltatsächlich vorliegt. Gegebenenfalls muss ein Sachverständiger beauftragtwerden, der den Fall des Mieters prüft, wenn dieser mit einer Verschlechterungseiner Gesundheit im Falle eines Auszugs argumentiert und ein ärztliches Attestvorlegt.

Damit hob der BGH zwei Urteile auf, die jeweils gegensätzlich entschieden haben. Das Landgericht Berlin sprach sich für den ‚alten und kranken‘ Mieter aus und nahm einen Härtefall nach Abwägung an. Das Gericht in Sachsen-Anhalt entschied sich in seinem Fall wiederum dagegen und räumte den Vermietern einen Eigenbedarf ein. Beide Gerichte haben nach Ansicht des BGH die Sachverhalte nicht gründlich genug geprüft. Nun müssen die Gerichte neu verhandeln.

Der BGH erklärte, dass sich "allgemeine Fallgruppen,etwa ein bestimmtes Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer, in denengenerell die Interessen einer Partei überwiegen,– entgegen einer teilweise beiden Instanzgerichten anzutreffenden Tendenz – nicht bilden lassen".  Das Alter eines Mieters oder die Dauer einesMietverhältnisses können sich abhängig von Persönlichkeit und Verfassung desMieters unterschiedlich stark auswirken. Eine allgemeine Annahme einer grundsätzlichenHärte reiche nicht aus.

Rechtstipp für die Praxis:

Potenzielle neue Eigentümer und zukünftige Käufer bereits vermieteter Mietwohnungen sollten sich vor einem möglichen Kauf gegebenenfalls über die jeweilige Mieterstruktur genauer informieren, um besser abschätzen zu können, ob es auf einen Härtefall hinauslaufen könnte, der vor den Gerichten nunmehr im Detail zu prüfen sein wird - einschließlich des Prognose- und Prozessrisikos.

Ihnen könnte auch gefallen...

Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt zu Ihrem juristischen Erfolg gehen!
Gratis Ersteinschätzung erhalten