Am 17. Februar 2005 ist die Verordnung (EG) 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten ist. Damit sind für die gesamte EU einheitliche Passagierrechte geschaffen worden. Im Falle einer Verspätung, Annlullierung oder Nichtbeförderung stehen Fluggästen Ausgleichsleistungen bis zu 600 Euro pro Person pro Flug zu. Doch auch über 10 Jahre nach Inkrafttreten werden berechtigte Forderungen oftmals zurückgewiesen. Eine Studie der Europäischen Kommission aus 2013 ergab, dass lediglich bis zu 3 % der Passagiere Ihre Entschädigung erhalten.
Unsere Mandanten flogen im Rahmen einer Pauschalreise mit einer deutschen Fluggesellschaft von Berlin (TXL) nach Bangkok (BKK). Aufgrund eines technischen Defekts hob die Maschine bereits in Berlin mit einer sechsstündigen Verspätung ab. Im weiteren Reiseverlauf konnte diese Verspätung nicht mehr eingeholt werden. Obwohl die EU-Fluggastrechteverordnung für einen solchen eindeutigen Fall eine Entschädigung vorsieht, wurden unsere Mandanten zunächst vertröstet und sollten sich dann mit einem 200 Euro - Fluggutschein zufrieden geben. Daraufhin wurden wir aktiv. Nur 3 Wochen später konnten wir unseren Mandanten die Erfolgsmeldung überbringen und Ihnen die zustehenden 1.200 Euro auszahlen. Das zeigt wieder, ohne einen Anwalt im Reiserecht, bzw. eine Reiserechtskanzlei bleibt es oftmals trotz guter rechtlicher Ausgangslage schwer.